Mit der Verordnung über den Schutz der ArbeitnehmerInnen vor explosionsfähigen Atmospären (VEXAT) wurde die EG-Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zum Schutz der Beschäftigten bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen in nationales Recht umgesetzt.
Ein zentrales Element dieser Verordnung ist die Pflicht des Betreibers (Arbeitgebers) zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes (ExSD) für Anlagen, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann.